Rechtstexte für Behörden, öffentliche Einrichtungen und Kirchen?
Für alle gewerblichen Betreiber von Internetseiten und Online-Shops stellt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018 den rechtlichen Rahmen für einen Internetauftritt dar. Rechtstexte müssen die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Tun sie dies nicht, können Bußgelder und Abmahnungen gegen die Betreiber ausgesprochen werden.
In erster Linie betrifft dies alle Unternehmen – also in Form von AG, Einzelunternehmen,
e.K., eG, GbR, GmbH (& Co. KG), KG, UG – sowie Vereine. Für sie ist die DSGVO als Rechtsstandard festgesetzt.
Darüber hinaus erreichen uns regelmäßig Anfragen von Kunden, Partnern und Interessenten, die nicht in die klassischen gewerblichen Rechtsformen fallen. Beispiele dafür lauten:
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staatliche Behörden z.B. Ämter, Ministerien…
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öffentliche Einrichtungen z.B. Schulen, Altenheime, Verkehrsbetriebe…
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Kirchen (einzelne Kirchen aber auch kirchliche Institutionen)
Für diese 3 genannten Gruppierungen muss die DSGVO nicht expliziert gelten. Im Gegensatz dazu finden oft Spezialgesetze wie z.B. separate Landesdatenschutzgesetze oder der KDG (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz) Anwendung. Diese Rechtsgrundlagen sind stets je nach Zuständigkeit sehr individuell vom jeweiligen Kunden einzuhalten.
Wir weisen in unserem Auftragsformular darauf hin, dass wir Aufträge von Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Kirchen gemäß unserer AGB derzeit nicht bearbeiten.
Was ist somit zu tun?
Fallen Sie in eine der 3 genannten Gruppierungen, so empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kooperationspartner, der IT-Recht Kanzlei DURY LEGAL in Verbindung zu setzen.
Die Kollegen können Ihnen bei der Erstellung der für Sie individuell benötigten Rechtstexte helfen.
Hierzu auch ein sehr interessanter Beitrag von der IT-Recht Kanzlei DURY LEGAL
Rechtliche Voraussetzungen für kirchliche Träger und Körperschaften